Krankengymnastik Essen

Was ist Krankengymnastik?

Physiotherapie und Krankengymnastik meinen im Volksmund häufig das Gleiche. Vor einiger Zeit wurden beide Disziplinen auch in Fachkreisen synonym verwendet. Tatsächlich jedoch handelt es sich bei der Krankengymnastik um eine Leistung aus der Physiotherapie, die meist auf absehbare Zeit geplant ist und eindeutig abgesteckte Ziele hat. Zugleich soll die Behandlung die Rehabilitation unterstützen, während die Physiotherapie allgemein auch Risiken berücksichtigt und der Prävention dienlich sein kann. Bei der Krankengymnastik kommen spezifische Trainings wie auch weitere Heilmittel zusammen, um den Bewegungsapparat zu rehabilitieren und die ursprüngliche Mobilität wiederherzustellen.

Voraussetzungen für die Krankengymnastik

Um an der Krankengymnastik teilzuhaben, wird neben dem Rezept auch die Versichertenkarte wie auch bequeme Sportkleidung benötigt. Sollte eine Befreiung von der Rezeptgebühr möglich sein, ist auch das Mitbringen des Befreiungsausweises wichtig. Andernfalls wird auch Geld für die Zuzahlung benötigt, die durch den Patienten selbst zu tragen ist.  Was die Kleidung anbelangt, empfiehlt es sich, das Körperteil, an welchem die Beschwerden vorliegen, falls möglich freizulassen. Wenn Sie etwa wegen eines Armes zur Krankengymnastik sollen, sind kurzärmlige T-Shirts von Vorteil. Bei Problemen mit den Beinen hingegen eine kurze Hose.

Behandlungsformen der Krankengymnastik

Die Behandlungsformen innerhalb der Krankengymnastik unterscheiden sich je nach Beschwerden und Krankheitsbild des Patienten. Einige Beispiele für Behandlungsmöglichkeiten sind etwa:

  • Übungen für die Beweglichkeit und Stärkung
  • Passive Mobilisation
  • Übungen zur Verbesserung von Haltung, Gleichgewicht und Koordination
  • Übungen gegen Verspannungen
  • Unterstützende Atemübungen bei Atemwegserkrankungen
  • Krankengymnastik am Gerät

Krankengymnastik in Kombination mit weiteren Leistungen

Häufig bietet es sich an, die Krankengymnastik mit weiteren Behandlungsmöglichkeiten zu unterstützen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte D1-Verordnung, die drei Leistungen miteinander kombiniert. Die Krankengymnastik steht dabei häufig im Mittelpunkt, wird aber zusätzlich von zwei weiteren manuellen Therapieansätzen gestützt. Je nach Krankheitsbild kann auf diese Weise eine individuelle Behandlungsmöglichkeit zusammengestellt werden, die gute Voraussichten für die Heilung und die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Körpers verspricht.

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